Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Immobilien Pätzold & Hausmeisterservice Tünte

Die Nachweis- oder Vermittlungstätigkleit von uns – Immobilien Pätzold & Hausmeisterservice Tünte – basiert auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und Objektunterlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Auch für die Qualität der Immobilie sowie die Bonität der Vertragsparteien kann keine Haftung übernommen werden.

Ist das zu vermarktende Objekt dem Empfänger unseres Angebotes bereits bekannt, erklärt er uns dies mit Nachweis woher seine Kenntnis stammt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes. Spätere Widersprüche sind ungültig.

Die Inhalte unserer Exposés sowie diverser Korrespondenzen sind vertrauliche Informationen und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Dritten aufgrund einer Indeskretion des Angebotsempfängers so ist der Angebotsempfänger zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Courtage vom Verkaufspreis verpflichtet. 

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss – in der Regel notarieller Kaufvertrag – ist die versprochene Leistung der Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit erbracht und die Courtage in angegebener Höhe zu entrichten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Courtage innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.